SPEISEPILZE - PILZ GROSSHANDEL - UWE BUSCHHAUS |
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PILZ GROSSHANDEL |
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COMMERCE EN GROS DEPUIS 1985 - GROSSHANDEL SEIT 1985 - WHOLESALE TRADE SINCE 1985 |
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Der Naturforscher Carl von Linné ordnete im 18. Jahrhundert
die Pilze noch unter die "Würmer" ein.
Heute mag man darüber lachen, aber die Mehrheit der Bevölkerung meint auch in unserer Zeit, daß der Pilz das ist, was schließlich in die Pfanne kommt. Mitnichten! Die Biologie ordnet die Pilze auch nicht in das Pflanzenreich ein, sondern in ein eigenes Reich, Funga genannt. Was sichtbar ist - Hut und Stiel -, sind nur die Fruchtkörper. Der eigentliche Pilz, das Geflecht (Myzel) und die Pilzfäden, lebt im Boden. Das, was wir schließlich essen ist lediglich der Fruchtkörper.
Speisepilze sind die essbaren Fruchtkörper bestimmter
hoch entwickelter Pilzarten, die namentlich in den Leitsätzen für Pilze und
Pilzerzeugnisse im deutschen Lebensmittelbuch aufgeführt werden. Das
Pilzangebot umfasst Kulturspeisepilze aus spezialisierten Zuchtbetrieben
sowie Wildpilze und Mischpilze (Mischungen verschiedener Pilzarten). Pfifferlinge, Steinpilze, Trüffel, aber auch Morcheln, Maronenröhrlinge sind nur einige der klassischen und aromatischen Wildpilze. Die Saison beginnt mit Speisemorcheln, Maipilzen und Stockschwämmchen im April und endet spätestens im November. In der Regel sind junge, kleine Wildpilze schmackhafter als ältere Exemplare, beispielsweise bei Pfifferlingen und Steinpilzen. EG - Vermarktungsnormen: Für die wichtigste
Pilzart der EU, das sind die Kulturchampignons der Art
Agaricus und alle Pilzarten, die in einer Mischung mit diesen
angeboten werden, gelten Vermarktungsnormen und zwar in der gesamten EU auf
allen Handelsstufen, das heißt auch im grenzüberschreitenden Handel
innerhalb der EU und mit Drittländern – sowohl beim Export als auch beim
Import. Kulturchampignons und Pilzmischungen mit Kulturchampignons dürfen
nur im Handel angeboten werden, wenn sie entsprechend den
EG-Vermarktungsnormen aufbereitet und gekennzeichnet sind. Die
Vermarktungsnormen dienen vor allem dazu, eine gleich bleibende Qualität zu
gewährleisten. Der Handel, aber auch die Verbraucher können Ware
reklamieren, die nicht den Anforderungen der jeweiligen Vermarktungsnorm
entspricht.
Entsprechend ihrer Güteeigenschaften und dem Ausmaß der zugelassenen Mängel werden Kulturchampignons in drei Klassen eingestuft:
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